Privatisierungsgeschäften

  1. Dies gelte auch dann, wenn infolge von Verzögerungen bei anderen Privatisierungsgeschäften des Landes im laufenden Haushaltsjahr der Rahmen für die Inanspruchnahme kurzfristiger Kassenkredite demnächst ausgeschöpft sein sollte. ( Quelle: Berliner Zeitung 1999)