Zudem hätten die Richter diverse Auflagen verfügt, um eine verfassungskonforme Anwendung des Privatisierungsgesetzes bei der BWB-Teilprivatisierung sicherzustellen.
( Quelle: Berliner Zeitung 1999)
Wie berichtet, hatten die Berliner Verfassungsrichter zwei Regelungen des Privatisierungsgesetzes zu Renditen und Zinszahlungen für nichtig erklärt, das Privatisierungsmodell aber als verfassungskonform gebilligt.
( Quelle: Berliner Zeitung 1999)