Der 'Berliner Frauenmörder' ist aber nach Professor Rasch nicht krank, so daß sich der 'Engel der Medizin' seiner weder in der Privatpraxis noch im psychiatrischen Krankenhaus annehmen kann.
( Quelle: Süddeutsche Zeitung 1996)
Die einzige Praxis, die die Untersuchung wenigstens am Folgetag durchgeführt hätte, war eine Privatpraxis.
( Quelle: Die Welt vom 23.03.2005)
Die unfallbringende Fahrt habe einer Privatpatientin gelten sollen und sei daher einer Tätigkeit in der Privatpraxis zuzusprechen.
( Quelle: Arbeitsrechtliche Praxis)