Bis heute ist das BGB die Grundlage des allgemeinen Privatrechts, also des für alle Bürger geltenden Rechts.
( Quelle: Stuttgarter Zeitung 1996)
Die eigentliche Rechtswirkung der Signaturen soll separat in einem Gesetzentwurf zur Anpassung des Privatrechts an den modernen Rechtsgeschäftsverkehr geregelt werden.
( Quelle: Berliner Zeitung vom 16.02.2001)