Die Zeit der umständlichen Probenentnahme ist damit vorbei.
( Quelle: DIE WELT 2001)
Als wären die Fälle Pippig, Smith-de Bruin oder Baumann nicht Beispiele genug für die rechtliche Relevanz eines jeden einzelnen Schrittes von der Probenentnahme bis zur Analyse im Labor gewesen.
( Quelle: Berliner Zeitung 2000)