Fünfundzwanzig Jahre nach der (am 24. Februar 1971 beschlossenen) Verstaatlichung und seit der Gesetzesänderung vom Dezember 1991 unterliegt die Erdölproduktion zahlreichen Kooperationsvereinbarungen, insbesondere Verträgen zur Produktionsaufteilung.
( Quelle: TAZ 1996)