Inzwischen, und das ist der eigentliche Skandal, sehen dies die Öffentlich-Rechtlichen trotz ihres Programmauftrags und wohlfeiler gegenteiligen Beteuerungen genauso.
( Quelle: DIE WELT 2001)
So sieht es auch die Kommission zur Ermittlung des Finanzbedarfs der Rundfunkanstalten (KEF): Nach ihrer Auffassung dürfen Gebührengelder nur dann für die Filmförderung verwendet werden, wenn dies zugleich der Erfüllung des Programmauftrags dient.
( Quelle: Tagesschau Online vom 03.04.2003)