Das Amt ließ die Argumentation der Rundfunkanstalten nur beschränkt gelten, ihre Programmbeschaffung sei eine hoheitliche Aufgabe und der Beurteilung durch Kartellgesetze entzogen.
( Quelle: TAZ 1987)
Im Kinobereich soll ein deutlicher Investitionsschwerpunkt gesetzt werden, da es hier Synergie-Effekte in der Programmbeschaffung und in der Rechteverwertung gebe.
( Quelle: Süddeutsche Zeitung 1996)