Prono-TV

  1. Sollte dann die Urteilsbegründung des Bundesverwaltungsgerichts, die Mitte Mai erwartet wird, für den Abokanal positiv ausgehen, wäre eventuell dem Prono-TV Tür und Tor geöffnet. ( Quelle: Süddeutsche Zeitung vom 07.05.2002)