Grund: Bei Reklamationen gelten im Zweifelsfall die Prospektangaben - und nicht die mündlichen Zusagen des Reiseverkäufers.
( Quelle: Tagesspiegel 1998)
Vor wenigen Jahren hätten die Kunden noch nach Prospektangaben gekauft, ohne sich das Objekt einmal anzusehen.
( Quelle: Berliner Zeitung 1998)
Im Vergleich zu den Prospektangaben sind der Kl. und seine Reisebegleiter über eine völlig andere Route geführt worden, das hat auch zu einer Änderung des Reisecharakters geführt.
( Quelle: Neue Juristische Wochenschrift)
Dieser hatte eine Schadenersatzklage gegen die Telekom wegen angeblich falscher Prospektangaben des Unternehmens beim dritten Börsengang angestrengt.
( Quelle: Tagesschau Online vom 22.05.2003)