Aktionäre, die beim dritten Börsengang der Deutschen Telekom oder bis zu sechs Monaten danach T-Aktien zugeteilt bekommen oder gekauft haben, können die Klagefrist für Prospekthaftungsklagen verlängern.
( Quelle: Tagesspiegel vom 25.04.2003)
Mehrere deutsche Rechtsschutzversicherungen haben Telekom-Aktionären eine Übernahme des Prozesskostenrisikos so genannter Prospekthaftungsklagen bereits zugesagt.
( Quelle: Berliner Zeitung vom 24.01.2002)
Bei der 7. Kammer für Handelssachen ist die beispiellose Zahl von gut 2.100 einzelnen und gemeinschaftlichen Prospekthaftungsklagen anhängig, hinter denen rund 14.500 Kläger stehen.
( Quelle: N-TV Online vom 24.11.2004)