Prospekthaftungsklagen

  1. Aktionäre, die beim dritten Börsengang der Deutschen Telekom oder bis zu sechs Monaten danach T-Aktien zugeteilt bekommen oder gekauft haben, können die Klagefrist für Prospekthaftungsklagen verlängern. ( Quelle: Tagesspiegel vom 25.04.2003)
  2. Mehrere deutsche Rechtsschutzversicherungen haben Telekom-Aktionären eine Übernahme des Prozesskostenrisikos so genannter Prospekthaftungsklagen bereits zugesagt. ( Quelle: Berliner Zeitung vom 24.01.2002)
  3. Bei der 7. Kammer für Handelssachen ist die beispiellose Zahl von gut 2.100 einzelnen und gemeinschaftlichen Prospekthaftungsklagen anhängig, hinter denen rund 14.500 Kläger stehen. ( Quelle: N-TV Online vom 24.11.2004)