Und es gibt einen Protokollvermerk von den Wirtschaftsprüfern und den Schatzmeistern der Parteien zur Auslegung der Klausel, der besagt: Es ist nur eine horizontale Saldierung zulässig, das heißt, es muss sich auf die selbe Art von Anlagen beziehen.
( Quelle: Berliner Zeitung 2000)