Der ADAC fungiert dabei als Kreditvermittler mit Provisionsanspruch.
( Quelle: Die Welt vom 13.08.2005)
Die Maklerin verlangte ihr Geld, und der BGH gab ihr Recht: Sie habe eine "wesentliche Maklerleistung" erbracht, die einen Provisionsanspruch begründe, so das Urteil (III ZR 191/98).
( Quelle: Tagesspiegel 1999)