Die Kanzleien Gieschen, Hahn/Reinermann sowie Tilp & Kälberer werfen dem Geldinstitut vor, ein rücksichtsloses System praktiziert zu haben, das ausschließlich auf Provisionsinteressen basierte.
( Quelle: Süddeutsche Zeitung vom 24.04.2002)
Allerdings hätten beim Verkauf von Lebensversicherungen Provisionsinteressen eine größere Rolle für die Empfehlung gespielt, als der konkrete Bedarf des Kunden.
( Quelle: Süddeutsche Zeitung 1995)