Äußerungen der Prozeß-Beteiligten nach der mehr als einstündigen Vernehmung unter Ausschluß der Öffentlichkeit legen nahe, daß sich die Familienangehörigen dabei von dem geständigen Mörder losgesagt und ihn überdies schwer belastet haben.
( Quelle: Berliner Zeitung 1997)