Prozeßabwässer

  1. Ölgetränktes Sägemehl, verunreinigte Papierfilter oder Prozeßabwässer beispielsweise fallen in die Kategorie 1. Bleiaschen, Tenside, Düngemittel, Accusäuren oder aluminiumhaltiger Staub werden der Kategorie 2 zugeordnet. ( Quelle: VDI-Nachrichten 1990/91)