Der Promotion im Jahre 1951 in Erlangen bei Hans Liermann folgte eine Assitentenzeit bei Rudolf Pohle und 1956 die Habilitation mit der noch heute grundlegenden Untersuchung über "Wesen und Begriff der Prozeßhandlung einer Partei im Zivilprozeß".
( Quelle: Neue Juristische Wochenschrift)
Prozeßhandlung des Gerichts ist lediglich die Beurkundung des Prozeßvergleichs, welche den Rechtsstreit und die Rechtsabhängigkeit beendet.
( Quelle: Neue Juristische Wochenschrift)