Ihnen würden Betrug und Prozessbetrug vorgeworfen, sagte Justizsprecher Björn Retzlaff am Freitag.
( Quelle: Tagesspiegel vom 25.01.2004)
Schneider: Wenn sich im Lauf eines Verfahrens herausstellt, dass das Gericht wissentlich mit der Unwahrheit bedient wird, sollte das Folgen für die Vermieter haben und als versuchter Prozessbetrug verfolgt werden.
( Quelle: Süddeutsche Zeitung vom 04.06.2003)