Gegen negative Steuerbescheide sollte Einspruch eingelegt werden; das eröffnet die Chance, von einer Änderung der Rechtsprechung zu profitieren, ohne ein Prozessrisiko einzugehen.
( Quelle: DIE WELT 2001)
Das Ergebnis sei durch eine Rückstellung für ein Prozessrisiko in Höhe von 750 000 Euro belastet worden, erläuterte ein Firmensprecher.
( Quelle: Handelsblatt vom 18.11.2005)