Blinden und sehbinderten Menschen werden künftig Prozessunterlagen in der für sie wahrnehmbaren Form verlangen können, etwa in Blindenschrift.
( Quelle: Berliner Zeitung vom 08.06.2002)
Die dicken Aktenordner mit den Prozessunterlagen hat er noch heute in seinem Büro stehen.
( Quelle: Frankfurter Rundschau vom 14.05.2005)