Beweis für seine Prozeßfähigkeit in der Form eines psychiatrischen Fachgutachtens habe der Kl. trotz Hinweises darauf, daß ihn die Beweislast für seine Prozeßfähigkeit treffe, nicht angeboten.
( Quelle: Neue Juristische Wochenschrift)
Beweis für seine Prozeßfähigkeit in der Form eines psychiatrischen Fachgutachtens habe der Kl. trotz Hinweises darauf, daß ihn die Beweislast für seine Prozeßfähigkeit treffe, nicht angeboten.
( Quelle: Neue Juristische Wochenschrift)