Dieses Prinzip soll noch vor der Bundestagswahl im Transparenz- und Publizitätsgesetz festgeschrieben werden.
( Quelle: Berliner Zeitung vom 27.02.2002)
Im Unterschied zur Prüfungspflicht von Kapitalgesellschaften oder nach dem Publizitätsgesetz für Personengesellschaften ist die genossenschaftliche Pflichtprüfung nicht nur eine Ordnungsmäßigkeitsprüfung, sondern eine sogenannte Betreuungsprüfung.
( Quelle: Neue Juristische Wochenschrift)