Publizitätspflicht

  1. Der Verlag hat alle Nachteile eines Börsenunternehmens, etwa die Publizitätspflicht, ohne Vorteile genießen zu können, beispielsweise in Finanzierungsfragen. ( Quelle: Süddeutsche Zeitung vom 10.04.2002)
  2. Das Zögern von Schatzmeisterin Inge Wettig-Danielmeier, im Fall Wuppertal auch nur den Verstoß gegen die Publizitätspflicht einzuräumen, hat handfeste politische Gründe. ( Quelle: Die Welt Online vom 12.06.2002)
  3. Nur die eigenen Gesellschafter, Gläubiger und der Betriebsrat können die Publizitätspflicht einklagen. ( Quelle: Süddeutsche Zeitung 1995)
  4. Da die einzelnen Spenden den Betrag von 20000 Mark nicht überstiegen, unterlag die Partei keiner Publizitätspflicht. ( Quelle: Süddeutsche Zeitung vom 14.02.2003)