Dass die Aktion des Schelter-Büroleiters - er drängte eine nicht zuständige Neuruppiner Richterin, eine Haftprüfung für den Pufendorf-Mandanten vorzunehmen - eine Grenzüberschreitung darstellt, ist in Justiz-Kreisen unstrittig.
( Quelle: Berliner Zeitung 2000)