Die als Erfolgsanreiz an das Puma-Management ausgegebenen Wandelschuldverschreibungen dürfen nach den Worten von Zeitz erst nach einer Sperrfrist von zwei Jahren umgewandelt werden, müssen bei Ausübung dann aber 20 Prozent auf den Börsenkurs dazubezahlen.
( Quelle: Stuttgarter Zeitung 1996)