Pump-Guns
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Seit dem 1. April ist der Besitz beispielsweise von Pump-Guns, Butterfly-Messern und Wurfsternen verboten.
( Quelle: )
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So genannte Pump-Guns werden verboten, sofern sie einen Pistolenschaft haben.
( Quelle: Schweriner Volkszeitung vom 15.06.2002)
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