Keine Irreführung durch das Umweltzeichen blauer Umweltengel sieht das OLG Hamburg (Nr. 42) in der Werbung für ein treibmittelfreies Pumpspray.
( Quelle: Neue Juristische Wochenschrift)
Wer deshalb lieber ein Spray benutzen möchte, sollte es mit einem Pumpspray versuchen.
( Quelle: Tagesspiegel vom 10.11.2004)