Reichen in einer Wohneigentumsanlage die Autostellplätze für die Bewohner nicht aus, so kann die Eigentümerversammlung ein Punktsystem für die Verteilung festlegen, das unter anderem individuelle Wartezeiten berücksichtigt.
( Quelle: Berliner Zeitung 1997)
"Deshalb hatten wir ein Punktsystem, und das hat entschieden."
( Quelle: Berliner Zeitung 1997)