Putz-)Hilfen

  1. Bis zu 510 Euro im Jahr (höchstens aber ein Zehntel der Gesamtaufwendungen für den Job einschließlich der Lohnnebenkosten) zahlt das Finanzamt den Familien, die ihre (Putz-)Hilfen legal einstellen, zurück. ( Quelle: Frankfurter Rundschau vom 05.03.2004)