Die Antragsteller hatten mit strengen Quarantänebestimmungen zur Bekämpfung der Vogelgrippe argumentiert, die einen Wettbewerb unmöglich machten.
( Quelle: Tagesspiegel vom 21.04.2005)
Wer sich gegen die Quarantänebestimmungen wehrt, dem drohen empfindliche Strafen.
( Quelle: Tagesspiegel vom 21.05.2003)