Quasi-Monopol

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  1. Der weltgrößte Softwarekonzern habe sein Quasi-Monopol beim Betriebssystem für Personalcomputer (PC) ausgenutzt und damit EU-Wettbewerbsrecht verletzt, entschied die Kommission nach eigenen Angaben. ( Quelle: Tagesschau Online vom 25.03.2004)
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