Während das im Fall von Spenden eindeutig ist, sie müssen ab 20 000 Mark im Rechenschaftsbericht namentlich aufgeführt werden, lässt das Parteiengesetz bei der Beschreibung des Parteivermögens - so jedenfalls sieht es die SPD - die "Quersaldierung" zu.
( Quelle: DIE WELT 2000)