Die Staatsanwaltschaft wertete den "Radikal"-Artikel als Billigung sowie Anleitung zu Straftaten und Marquardts Querverweis als Beihilfe dazu.
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Ermittlungsverfahren deutscher Strafverfolgungsbehörden wie gegen die PDS-Politikerin Angela Marquardt, die sich wegen eines Hyperlinks (Querverweis) zur linksextremistischen Zeitschrift "Radikal" am 4.
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