Stadt- und Gemeindeverwaltungen wiesen auf die Streu- und Räumpflicht von Anliegern hin.
( Quelle: Süddeutsche Zeitung 1996)
Bei Mehrfamilienhäusern sind die Mieter laut Emmert nicht dazu verpflichtet, die ihnen übertragene Räumpflicht selbstständig zu organisieren.
( Quelle: ZDF Heute vom 24.12.2003)
Ein Jahr zuvor wäre dem Hauseigentümer die Räumpflicht fast zum Verhängnis geworden.
( Quelle: Frankfurter Rundschau vom 04.01.2005)