Räumungsurteil

  1. Das Bundesverfassungsgericht hat der Beschwerde der Familie gegen ein Räumungsurteil des Berliner Landgerichts stattgegeben und den Fall an das Landgericht zurückverwiesen. ( Quelle: Berliner Zeitung 1995)
  2. Nach derzeitiger Rechtssprechung sei der säumige Mieter nicht verpflichtet, den Umzug nach einem Räumungsurteil selbst vorzunehmen. ( Quelle: Die Welt Online vom 20.10.2003)