So sei es im Fall des mutmaßlichen Rückfalltäters gewesen.
( Quelle: Frankfurter Rundschau vom 18.06.2004)
Denn nach Bundesrecht muss die dauerhafte Unterbringung eines gefährlichen Rückfalltäters bereits im Urteil angeordnet werden.
( Quelle: Schweriner Volkszeitung vom 11.02.2004)