Rückfalltaten

  1. Die Belange der Opfer müßten wieder stärker berücksichtigt werden, und der Schutzgedanke - Schutz der Allgemeinheit vor dem Täter, Schutz auch des Täters vor Rückfalltaten - sei ebenfalls durchzusetzen. ( Quelle: Berliner Zeitung 1996)