Rückforderungsanspruch

  1. Das Geld sei bis heute nicht zurückgeflossen, so die RechnungsprüferInnen: "Der Rechnungshof erwartet von der Behörde, daß auf den Rückforderungsanspruch nicht verzichtet wird." ( Quelle: TAZ 1994)
  2. Erst Ende 1992 leitete der Träger der Sozialhilfe den gesetzlichen Rückforderungsanspruch eines verarmten Schenkers in Höhe der ungedeckten Kosten auf sich über. ( Quelle: Süddeutsche Zeitung 1995)
  3. Das Zivilgericht muss darüber entscheiden, ob ein Rückforderungsanspruch tatsächlich besteht. ( Quelle: Süddeutsche Zeitung vom 16.10.2001)