Das Ergebnis des Streits ist ein Flickenteppich: In Bayern und Sachsen kostet ein Zweitstudium Geld, Berlin und Niedersachsen kassieren bei den Studenten Rückmeldegebühren.
( Quelle: Die Zeit (22/2000))
Das Bundesverfassungsgericht hatte im März entschieden, dass die Rückmeldegebühren verfassungswidrig seien.
( Quelle: Spiegel Online vom 18.04.2003)
VERFASSUNGSWIDRIG: Die Rückmeldegebühren an den Hochschulen in Baden-Württemberg sind nach Auffassung des Verwaltungsgerichtshofs verfassungswidrig.
( Quelle: Berliner Zeitung 1998)