Rücknahmegebühr

  1. So muß ein Anleger beim Invesco-Warrant-Fonds sechs Prozent Ausgabeaufschlag und ein Prozent Rücknahmegebühr zahlen. ( Quelle: Welt 1999)
  2. Im Falle des "Guten-Abend"-Tikkets zum Beispiel: kein Verkauf im Zug und Rücknahmegebühr von 50 Prozent. ( Quelle: Berliner Zeitung 1997)