Daß dieser Brief am besten per Einschreiben mit Rückschein auf den Weg gebracht wird, versteht sich.
( Quelle: Süddeutsche Zeitung 1995)
Die Kündigung muss schriftlich erfolgen und handschriftlich von allen Mietern unterschrieben werden; nur per Einschreiben mit Rückschein versenden.
( Quelle: Süddeutsche Zeitung vom 14.02.2003)