Kennen Sie kein Rücktrittsrecht?
( Quelle: Tagesspiegel 1998)
Wer sich dann doch von jetzt auf gleich zu einer Unterschrift entschlossen habe und danach Bedenken bekomme, könne in jedem Fall 14 Tage von seinem Rücktrittsrecht Gebrauch machen.
( Quelle: Frankfurter Rundschau vom 06.12.2003)