Die Rückzahlungspflicht müsse für den Arbeitnehmer überschaubar und klar geregelt werden.
( Quelle: Süddeutsche Zeitung 1995)
Es fällt auf, daß der Senat dabei nicht näher begründet, wieso eine Vorschußgewährung eine vertragliche Rückzahlungspflicht begründen kann.
( Quelle: Arbeitsrechtliche Praxis)
Aus dieser Treuhandstellung des Arbeitgebers ergibt sich nicht nur seine Mitwirkungs-, sondern auch seine Rückzahlungspflicht, die in das BKGG gerade nicht übernommen worden ist und auch nicht übertragen werden kann.
( Quelle: Arbeitsrechtliche Praxis)
Denn die im Gesetz festgelegte Rückzahlungspflicht trifft bislang bloß die Partei, keine Individuen.
( Quelle: DIE WELT 2000)