Die Rückzahlung eines Weihnachtsgeldes kann grundsätzlich nur dann verlangt werden, wenn die Rückzahlungsvereinbarung arbeitsvertraglich oder tarifvertraglich geregelt wurde.
( Quelle: Süddeutsche Zeitung 1996)
Hierzu ist festzuhalten, daß die vom Bundesarbeitsgericht aufgestellten Grundsätze zur Rückzahlungsvereinbarung nur dann gelten, wenn arbeitsvertraglich eine Rückzahlungsverpflichtung vereinbart wurde.
( Quelle: Süddeutsche Zeitung 1996)