Rückzahlungsvereinbarung

  1. Die Rückzahlung eines Weihnachtsgeldes kann grundsätzlich nur dann verlangt werden, wenn die Rückzahlungsvereinbarung arbeitsvertraglich oder tarifvertraglich geregelt wurde. ( Quelle: Süddeutsche Zeitung 1996)
  2. Hierzu ist festzuhalten, daß die vom Bundesarbeitsgericht aufgestellten Grundsätze zur Rückzahlungsvereinbarung nur dann gelten, wenn arbeitsvertraglich eine Rückzahlungsverpflichtung vereinbart wurde. ( Quelle: Süddeutsche Zeitung 1996)