Rückzugsverlangens

  1. Die Fristsetzung an den Irak war deshalb weniger als Angriffsermächtigung an die mit Kuwait kooperierenden UN-Mitglieder denn als Signal an die irakische Staatsführung zu verstehen, die Ernsthaftigkeit des Rückzugsverlangens nicht in Zweifel zu ziehen. ( Quelle: TAZ 1991)