Rügt also ein in erster Instanz verurteilter Angeklagter im Revisionsverfahren zu Recht Verfahrensfehler, und muss der Prozess deshalb wiederholt werden, wird die Dauer des Revisionsverfahrens zur Verfahrensdauer hinzugerechnet.
( Quelle: Frankfurter Rundschau vom 10.12.2005)