Jedes Mittel war recht, und als alle Anwürfe nicht griffen, bediente man sich 1948 der sowjetischen Besatzungsmacht, um mit dem Befehl 124 der SMAD die Beschlagnahme dieses "Rüstungsbetriebs" mit der folgenden Enteignung zu erwirken.
( Quelle: FAZ 1994)