Und ob die Worte von "restriktiven Bestimmungen" und "Menschenrechtsklauseln", die nun berücksichtigt werden sollen, nur Theorie bleiben oder in der Praxis von Relevanz sind, das werden die zukünftigen Rüstungsexportentscheidungen zeigen.
( Quelle: Junge Welt 2000)
Der nächste Satz in den Koalitionsvereinbarungen lautet dann aber: "Bei Rüstungsexportentscheidungen wird der Menschenrechtsstatus möglicher Empfängerländer als zusätzliches Entscheidungskriterium eingeführt".
( Quelle: Junge Welt 1999)
"Bei Rüstungsexportentscheidungen wird der Menschenrechtsstatus möglicher Empfängerländer als zusätzliches Entscheidungskriterium eingeführt."
( Quelle: Berliner Zeitung 1999)