Rüstungsexportentscheidungen

  1. Und ob die Worte von "restriktiven Bestimmungen" und "Menschenrechtsklauseln", die nun berücksichtigt werden sollen, nur Theorie bleiben oder in der Praxis von Relevanz sind, das werden die zukünftigen Rüstungsexportentscheidungen zeigen. ( Quelle: Junge Welt 2000)
  2. Der nächste Satz in den Koalitionsvereinbarungen lautet dann aber: "Bei Rüstungsexportentscheidungen wird der Menschenrechtsstatus möglicher Empfängerländer als zusätzliches Entscheidungskriterium eingeführt". ( Quelle: Junge Welt 1999)
  3. "Bei Rüstungsexportentscheidungen wird der Menschenrechtsstatus möglicher Empfängerländer als zusätzliches Entscheidungskriterium eingeführt." ( Quelle: Berliner Zeitung 1999)