Rüstungsstaatssekretär

  1. Der wegen Korruption angeklagte Ex- Rüstungsstaatssekretär Ludwig-Holger Pfahls (62) hatte bei Panzergeschäften im Jahr 1991 nach Aussage des früheren Kanzlerberaters Horst Teltschik "keinen Ermessensspielraum" gehabt. ( Quelle: Die Welt vom 23.07.2005)
  2. Die Augsburger Staatsanwaltschaft will eine Bewährungsstrafe für den früheren Rüstungsstaatssekretär Ludwig-Holger Pfahls auf keinen Fall akzeptieren. ( Quelle: n-tv.de vom 22.03.2005)
  3. Der ehemalige Rüstungsstaatssekretär Ludwig-Holger Pfahls hat sein Schweigen gebrochen. ( Quelle: Tagesspiegel vom 13.05.2005)
  4. Der Haftbefehl gegen den Ex- Rüstungsstaatssekretär Ludwig-Holger Pfahls (62) wird gegen Auflagen außer Vollzug gesetzt. ( Quelle: Frankenpost vom 31.08.2005)
  5. So groß war die Verzweiflung, dass Scharpings Rüstungsstaatssekretär Walter Stützle den schon genehmigten Panther kürzlich gar stornierte. ( Quelle: Die Zeit (31/2002))
  6. Der wegen Korruption und Steuerhinterziehung verurteilte frühere Rüstungsstaatssekretär Ludwig-Holger Pfahls ist wieder ein freier Mann. Der 62-Jährige wurde am Donnerstagmorgen nach gut einem Jahr Haft aus dem Gefängnis entlassen. ( Quelle: RTL vom 02.09.2005)
  7. Der wegen Vorteilsannahme und Steuerhinterziehung verurteilte frühere Rüstungsstaatssekretär Ludwig-Holger Pfahls wird schon an diesem Donnerstag aus der Haft entlassen. ( Quelle: Frankfurter Allgemeine Zeitung vom 08.06.2005)
  8. Letzter Zeuge im Korruptionsprozess gegen Ex- Rüstungsstaatssekretär Ludwig-Holger Pfahls ist heute Altkanzler Helmut Kohl. ( Quelle: Reutlinger General Anzeiger vom 04.08.2005)
  9. Der wegen Korruption und Steuerhinterziehung verurteilte frühere Rüstungsstaatssekretär Ludwig-Holger Pfahls ist wieder ein freier Mann. Der 62-Jährige wurde am Donnerstagmorgen nach gut einem Jahr Haft aus dem Gefängnis entlassen. ( Quelle: Merkur Online vom 02.09.2005)
  10. Pfahls-Urteil: Im Korruptionsprozess gegen den früheren Rüstungsstaatssekretär Ludwig-Holger Pfahls wird heute um 9 Uhr vor dem Landgericht Augsburg das Urteil verkündet. ( Quelle: Tagesspiegel vom 13.08.2005)