Ist aber dann die Nichtigkeit behoben, kann der Vermieter die gezahlte Miete in voller Höhe behalten (Beschluß vom 20. April 1994, 8 RE-Miet 242/95).
( Quelle: Süddeutsche Zeitung 1995)
Demzufolge stelle die Übernahmeerklärung des Sozialamtes einen Schuldbeitritt dar, der durch Zugang der Erklärung beim Vermieter einen Vertrag zwischen dem Sozialamt und dem Vermieter begründet (RE-Miet 1/94).
( Quelle: Tagesspiegel 1998)